Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingungen Nonnenmann Wanddesign & Malerarbeiten

Für die Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen ( VOB, Teil B, DIN 1961 ) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung mit den nachstehenden Ergänzungen. Der Wortlaut der VOB Teil B ist diesen Geschäftsbedingungen beigefügt.

1. Leistungsumfang

1. Dem Leistungsumfang liegen, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur überschlägig ermittelte Leistungsmengen zugrunde.

2. Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet. ( § 2Nr. 2 VOB, Teil B )

3. Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach den für Maler- und Lackierarbeiten geltenden Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB Teil C , DIN 18363 .

Weiterhin gelten :

DIN 18 299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 349 – Betonerhaltungsarbeiten
DIN 18 363 – Maler- und Lackierarbeiten
DIN 18 364 – Korrosionsschutzarbeiten
DIN 18 365 – Bodenbelagsarbeiten
DIN 18 366 – Tapezierarbeiten
DIN 18 350 – Putz- und Stuckarbeiten

Die Leistung wird aus Zeichnungen ermittelt, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, wird die Leistung durch Aufmaß ermittelt.

2. Urheberrecht und Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Skizzen, Aufmaßberechnungen und ähnliches, die von uns erstellt und dem Angebot beigefügt sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber oder sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet.

Bei Nichtzustandekommen eines Vertrages sind diese Unterlagen, ohne Erstellung einer Kopie, unaufgefordert an uns zurückzugeben bzw. zu löschen.

3. Änderung des Angebotspreises & Angebotsgültigkeit

Tritt nach Abgabe des Angebotes eine wesentliche Veränderung der Preisermittlungsgrundlage, z.B. durch Lohn- und Gehaltserhöhungen, durch Erhöhung tariflicher oder gesetzlicher Sozialaufwendungen, durch allgemeine Materialpreissteigerungen oder die Erhöhung gesetzlicher Abgaben und Steuern ( Mehrwertsteuer ) ein, so ändern sich die Angebotspreise für den entsprechenden Teil der Leistungen. Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab Angebotserstellung. Preissteigerungen, welche während dieses Zeitraumes für Material bzw. durch Vorlieferanten eintreten, können von Nonnenmann Wanddesign und Malerarbeiten gemäß Nachweis berechnet werden.

4. Höhere Gewalt:

Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns das Erfüllen unserer Verpflichtungen ohne eigenes Verschulden wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt zum Beispiel für einen Ausfall eines Lieferanten ohne dass gleichzeitig die Möglichkeit besteht, mit vertretbarem Aufwand eine Ersatzbeschaffung durchzuführen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, unsere vertraglichen Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine weitere angemessene Zeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Ansprüche auf Schadensersatz oder Nachlieferung uns gegenüber sind dann ausgeschlossen.

5. Zahlungen

1. Gemäß § 16 VOB, Teil B, sind uns Abschlagszahlungen in einem angemessenen Zeitraum in Höhe des Wertes der nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages zu gewähren.

2. Unsere Schlußrechnung ist innerhalb 5 Arbeitstagen nach Zugang zu überprüfen. Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Ist nichts gesondert vereinbart, ist die Schlußzahlung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Schlußrechnung zu leisten.

6. Haftung

1. Werden von uns erbrachte Leistungen vor der Abnahme durch den Auftragnehmer oder durch Dritte beschädigt oder zerstört, so entfällt der Zahlungsanspruch nicht.

2. Für notwendige Ausbesserungsarbeiten ist eine zusätzliche Preisvereinbarung zu treffen.

7. Abnahme

1. Die Abnahme der Leistung hat unverzüglich nach schriftlicher Mitteilung (E-Mail, Whatsapp, SMS oder vergleichbare schriftliche Kommunikationswerkzeuge) über die Fertigstellung zu erfolgen.

2. Die Abnahme gilt als erfolgt:
a) wenn der Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung die Leistung nicht abnimmt, § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B

b) wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen hat, nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung, § 12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B

8. Gewährleistung

1. Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr.

2. Die Verjährungsfrist für alle Mängelbeseitigungsansprüche gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B, beträgt bei Maler- und Lackierarbeiten in Neubauten und bei vollständigen Renovierungen 2 Jahre, die Überholungsarbeiten ( Teilrenovierungen ) 1 Jahr.

3. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Abnahme.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien der Gerichtstand von Nonnenmann Wanddesign und Malerarbeiten. Bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Klage beim zuständigen Amtsgericht für Winterbach zu erheben.

10. Zusätzliche Vereinbarungen

1. Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB/B und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.

2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.